Durch das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften zur Deregulierung des Aktienrechts vom 2. August 1994 hat die Aktiengesellschaft auch für mittelständische Unternehmen an Attraktivität gewonnen. Expandierende Unternehmen sollen nun eher in die Lage versetzt werden, sich über die Börse Eigenkapital zu verschaffen. Zudem soll die Struktur der Aktiengesellschaft Familiengesellschaften helfen, den anstehenden Generationswechsel zu vollziehen und die Selbständigkeit zu sichern. Durch verschiedene Vereinfachungen wird die sogenannte kleine Aktiengesellschaft sozusagen eine echte Alternative zur GmbH und in gewisser Weise zum „Übungsfeld“ für ein später vorgesehenes going-public.