Vertriebsrecht Frankreich

"Marges Arrierès auf dem Rückzug"

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Gesellschaftsrecht

Zentrales Thema einer wirtschaftsrechtlichen Beratung ist das Gesellschaftsrecht. Eine fundierte Beratung ist insbesondere wegen der vielfältigen rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, welche der Gesetzgeber den handelnden Individuen eröffnet hat, zwingend erforderlich. Zu regeln sind die Rechtsverhältnisse der Personen untereinander, welche unter dem Dach der Gesellschaft ein gemeinsames unternehmerisches Ziel verfolgen 
(Gesellschafter, Geschäftsführer/Vorstände, Aufsichtsräte/Beiräte). Von mindestens gleichrangiger Bedeutung sind aber auch haftungsrechtliche Fragestellungen, welche sich aus der Teilnahme der Gesellschaft am Rechtsverkehr ergeben. Durch die Bündelung von gesellschaftsrechtlichem, familienrechtlichem und erbrechtlichem Know-How mit profunden Kenntnissen des Steuerrechts wird eine effiziente Beratung für die Entscheidungsträger möglich.

 

Aktienrecht

Durch das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften zur Deregulierung des Aktienrechts vom 2. August 1994 hat die Aktiengesellschaft auch für mittelständische Unternehmen an Attraktivität gewonnen. Expandierende Unternehmen sollen nun eher in die Lage versetzt werden, sich über die Börse Eigenkapital zu verschaffen. Zudem soll die Struktur der Aktiengesellschaft Familiengesellschaften helfen, den anstehenden Generationswechsel zu vollziehen und die Selbständigkeit zu sichern. Durch verschiedene Vereinfachungen wird die sogenannte kleine Aktiengesellschaft sozusagen eine echte Alternative zur GmbH und in gewisser Weise zum „Übungsfeld“ für ein später vorgesehenes going-public.

 

GmbH-Recht

Die Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung sind insbesondere bei der Einsetzung eines fakultativen Aufsichtsrats bzw. Beirats sehr interessant. Hierdurch kann der Bewegungsspielraum der Geschäftsführung exakt gemäss den individuellen Vorstellungen der für die Gesellschaft massgeblichen Personen abgesteckt werden. Aus diesem Grund ist die GmbH auch sehr gut als privatrechtliche Rechtsform bei der kommunalen Eigengesellschaft geeignet. Hierbei kann die Gemeinde ihre Einflussmöglichkeiten im fakultativen Aufsichtsrat exakt auf die nach den Vorschriften der Gemeindeordnung bestehenden Anforderungen des öffentlichen Rechts abstimmen. 

 

Personengesellschaften / Familiengesellschaften

Diese rechtliche Struktur ist immer noch der vorherrschende Gesellschaftstyp im deutschen Mittelstand. Vielfach historischen Ursprungs und aus steuerlichen Erwägungen beibehalten, kann jedoch diese Gesellschaftsform eine reibungslose Übergabe an die Nachfolgegeneration im Betrieb hindern, da die Personengesellschaft immer auf den derzeitigen Inhaber zugeschnitten ist und die sukzessive Übergabe der Geschäfte an den Nachfolger behindert.     

 

Beratung von Aufsichtsräten und Beiräten

Zunehmend geraten haftungsrechtliche Konsequenzen für diesen Personenkreis in den Vordergrund und erfordern eine exakte Vermittlung von Kenntnissen der grundsätzlichen Zuständigkeiten und Pflichten der Räte. Von außerordentlicher Bedeutung ist auch die Information über versicherungstechnische Fragen, da eine Vielzahl von Risiken durch einen geeigneten Versicherungsschutz abgedeckt werden können.